Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflege

Laut Definition ist eine Person Pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb auf Hilfe durch andere angewiesen ist.

Pflegegrade (ehemals Pflegestufen) sind Einstufungen, die die individuellen Beeinträchtigungen wiedergeben, unabhängig davon, ob diese körperlicher, geistiger oder psychischer Natur sind. Es wird insgesamt zwischen 5 Pflegegraden unterschieden, bei denen die „Pflegebedürftigkeit“ ermittelt wird.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wir verringern die Krankenhausaufenthalte des Patienten, was für diesen eine enorme Entlastung darstellt.

Sie stellen einen Antrag auf Einstufung für einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist an Ihre Krankenkasse angegliedert. Nach dem Ihr Antrag eingegangen ist, erhalten Sie vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (Kurz MDK) einen Termin zur Pflegebegutachtung.

Der Herzteam Intensivpflege Pflegedienst unterstützt Sie gerne bei den Formalitäten.

Der MDK ist der medizinische Dienst der Krankenkassen. Dieser überprüft unabhängig im Auftrag der Krankenkassen die Pflegebedürftigkeit Ihrer Versicherten Mitglieder und erstellt daraufhin ein Gutachten, aus dem der Pflegegrad resultiert. Unter anderem überprüft der MDK neutral die Qualität in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten und vergibt hierfür eine Note.